WICHTIG: Psychotherapeutengesetz

Das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) besagt, dass ab dem 01.09.2020 die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in nicht mehr nach dem bisherigen Ausbildungssystem absolviert werden kann. Seit dem 01.09.2020 müssen Studienbeginner ein Approbationsstudium abschließen, welches aus einem polyvalenten Psychologiebachelor und dem anschließenden Master “Psychotherapie” besteht.

In Baden-Württemberg gibt es diesen Bachelor bisher an keiner einzigen Uni. Für die Studierenden, die im Wintersemester 2020/21 ihr Studium begonnen haben, bedeutet das, dass sie im Moment keine Chance haben, in BaWü Psychotherapeut*in zu werden.
Dass es diesen Bachelor noch nicht gibt, liegt nicht an den einzelnen Unis. Die meisten stehen in den Startlöchern und würden den Bachelor zum nächsten Wintersemester gerne einführen sowie gute Übergangs- und Nachqualifizierungsmöglichkeiten für die Studierenden anbieten.

Das Problem liegt beim Finanzministerium in BaWü. Obwohl seit Jahren feststeht, dass es die Ausbildungsreform geben wird, wird die Finanzierung immer weiter nach hinten verschoben, während gleichzeitig andere Gelder gekürzt werden.
In anderen Bundesländern gibt es das Approbationsstudium schon, es ist also machbar!

Ohne eine baldige Finanzierungsmöglichkeit wird es nächstes Wintersemester keinen neuen Bachelor geben und es könnten weitere Generationen zukünftiger Psychotherapeut*innen verloren gehen.
Es geht hier also nicht nur um die Zukunft der Studierenden, sondern auch um die therapeutische Versorgung in ganz Deutschland, die besonders während Corona nochmal ihre Wichtigkeit gezeigt hat.

Unterschreibt und teilt unsere Petition und teilt die News unter dem Hashtag #ReformiertNichtsPassiert auf Social Media, damit wir dem Landtag so kurz vor den Wahlen die Dringlichkeit der Finanzierungszusage nochmal bewusst machen können!

Danke für eure Unterstützung!
Die Psychologie-Fachschaften BaWü
(Tübingen, Konstanz, Mannheim, Ulm, Heidelberg und Freiburg)

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